Unsere AGB


§1 Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Personalagentur Find a Talent, vertreten durch Inka Meyer, und ihren Vertragspartnern.

2. Für den Vertrag gelten ausschließlich die AGB der Personalagentur Find a Talent; andere Bedingungen – insbesondere solche, die vom Vertragspartner gestellt werden – werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Find a Talent ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Etwas anderes gilt nur, wenn Find a Talent den AGB des Vertragspartners ausdrücklich schriftlich zustimmt.

3. Find a Talent wird im Folgenden kurz als „wir“ bezeichnet und ihre Vertragspartner als „Auftraggeber“.

4. Mit der Annahme des Vertrages akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.

§2 Vertragsgegenstand

1. Gegenstand der Geschäftsverbindung zwischen Find a Talent, Inka Meyer und dem Auftraggeber ist die Information sowie Beratung, Entwicklung und Umsetzung von Projekten im Bereich Personalrekrutierung, Unternehmenspräsentation und Unternehmenskommunikation. Außerdem vermitteln wir für unsere Auftraggeber Werbung im Rahmen und im Zusammenhang mit der Personalbeschaffung. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung und Vermittlung von Stellenanzeigen, Firmenpräsentationen und -veranstaltungen, prominente Darstellungen, wie Werbebanner, Text- und Logolinks, Radiospots, Firmenvideos, Online-Datenbanken und Web-2.0-Applikationen im Namen und im Auftrag unserer Kunden zur Veröffentlichung bei Drittanbietern. Unsere Tätigkeit umfasst neben der Beratung in Bezug auf Personalrecriting insbesondere die Erstellung und/oder Darstellung von Anzeigen oder Bannern eines Stellenanbieters oder Werbetreibenden zur Schaltung bei Drittanbietern (Print- oder Online-Schaltungen) oder die Verschaffung von Zugriffsmöglichkeiten auf Lebenslaufdatenbanken externer Anbieter. Die vorstehenden Tätigkeiten werden im Folgenden als „Leistung“ bezeichnet.

2. Find a Talent ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen einzusetzen.

3. Im Gegensatz zu Print-Schaltungen kann bei Online-Schaltungen im Internet grundsätzlich nur eine Position pro Stellenanzeige durch den Auftraggeber geschaltet werden.

4. Die sachgerechte Verschlagwortung, Wahl der Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung der Stellenanzeige liegt ausschließlich im Ermessen des Drittanbieters; auf diese haben wir keinen Einfluss. Die Verschlagwortung, Rubrizierung, Kategorisierung und Platzierung der Stellenanzeige ist damit keine uns obliegende Vertragspflicht. Ein Anspruch auf eine bestimmte vom Auftraggeber gewünschte Verschlagwortung, Wahl der Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung von Stellenanzeigen besteht folglich nicht.

§3 Angebot und Vertragsabschluss

1. An Kostenvoranschlägen und Angeboten behält sich Find a Talent das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2. Die Angebote von Find a Talent sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss erfolgt bei Übersendung des Vertragsangebots an den Auftraggeber (per E-Mail, per Fax oder per Post) und der Annahme durch Rücksendung der von dem Auftraggeber unterzeichneten Auftragsbestätigung an uns (per E-Mail, per Fax oder per Post).

§4 Auftragsbedingungen

1. Termine sind nur soweit verbindlich, als dass sie schriftlich niedergelegt wurden.

2. Fixtermine sind im Auftrag ausdrücklich als solche zu kennzeichnen und bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Zustimmung durch Find a Talent.

3. Der Auftraggeber hat Find a Talent alle für die Leistungserbringung erforderlichen technischen und projektbezogenen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und Find a Talent hierbei bestmöglich zu unterstützen, vor allem in Hinblick auf Text, Bildmaterial, Firmenlogos. Im Rahmen der Homepageerstellung ist der Auftraggeber gehalten, Find a Talent eigene Vorstellungen zu unterbreiten. Terminzusagen durch Find a Talent stehen unter der Bedingung, dass der Auftraggeber sämtliche von Find a Talent für die Bearbeitung als notwendig vereinbarten Materialien und Informationen spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt des Bearbeitungsbeginns zur Verfügung stellt.

4. Aufträge des Auftraggebers müssen ihren Inhalt eindeutig und zweifelsfrei erkennen lassen. Bei Verzögerungen oder Mehraufwand, die der Auftraggeber aufgrund der Lieferung nicht eindeutiger oder unvollständiger Informationen und Unterlagen verursacht hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, Find a Talent den dadurch entstandenen Schaden und Mehraufwendungen zu ersetzen. Die Leistungs- und Lieferzeit von Find a Talent verlängert sich in diesem Fall um den Zeitraum des von Find a Talent nicht zu vertretenden Leistungshindernisses.

5. Find a Talent behält sich das Eigentum an den gelieferten Werken bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor.

§5 Vorbehalt der Selbstbelieferung, Leistungshindernisse

1. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer/Drittanbieter. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten. Im Falle unseres Rücktritts informieren wir unseren Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstatten unverzüglich die Gegenleistung.

2.  Von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse, insbesondere in Form von höherer Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen und Arbeitskämpfen führen zu einer um die Zeit des Hindernisses verlängerten Leistungsfrist. Für den Fall, dass ein solches Leistungshindernis dauerhaft eintritt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§6 Entgelte, Zahlungsbedingungen

1. Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Aufträge, vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede, die im Vertrag vereinbarte Vergütung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Die Zahlungen werden mit Rechnungserstellung ohne Abzug fällig. Die Rechnungserstellung erfolgt bei Freigabe der Leistung oder sobald eine Einzelleistung durch uns erbracht wurde oder unabhängig vom Beginn der Leistungserbringung spätestens 14 Tage nach Auftragseingang. Bei Rahmenverträgen erfolgt die Rechnungserstellung bei Freigabe der ersten Leistung sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

3. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen sofort fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.

4. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen die Leistung nur gegen Vorkasse durchzuführen.

5. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

6. Ist die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter vereinbart und hat Find a Talent die Vergütung für diese Leistungen zu verauslagen, so kann Find a Talent einen angemessenen Vorschuss verlangen.

§7 Veröffentlichung, Kündigung, Rücktritt

1. Der Beginn der Veröffentlichung bzw. die Erbringung der Leistung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung/Leistungserbringung unverzüglich bei Abschluss des Auftrags durch uns und nach Freigabe der Leistung durch den Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigen- und Leistungsmittel. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Materials entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten.

3. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

4. Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages liegt für uns insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht nachkommt oder Leistungen mit Inhalten beauftragt, die gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.

5. Erbringt Find a Talent eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, ist der Auftraggeber nur dann zu einem Rücktritt von dem Vertrag oder zu Schadensersatz statt der Leistung berechtigt, wenn es sich um eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung handelt, der Auftraggeber Find a Talent eine schriftliche Mahnung, mit der Aufforderung, die Leistung binnen einer angemessenen Frist von mindestens 21 Tagen vertragsgemäß zu erbringen, hat zukommen lassen und Find a Talent dennoch nicht binnen dieser Frist geleistet hat. § 323 Abs. 2 bis 6 sowie § 326 Abs. 5 BGB bleiben im Übrigen unberührt. In der Fristsetzung ist insbesondere diejenige fällige Leistung genau zu bezeichnen, wegen der die Fristsetzung ausgesprochen wird (qualifizierte Fristsetzung). Falls Find a Talent auch innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nicht oder nicht vertragsgemäß geleistet haben sollte, kann Find a Talent den Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern sich zu erklären, ob er weiter auf Nacherfüllung besteht oder von den sonstigen ihm zustehenden Rechtsbehelfen Gebrauch machen möchte. Während des Laufs dieser von Find a Talent gesetzten Frist kann Find a Talent die Leistung bis zur Entscheidung des Auftraggebers einstellen.

§8 Pflichten des Auftraggebers, Verstöße

1. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Dies bedeutet, er muss uns die von ihm entworfene Anzeige rechtzeitig überlassen oder die für die Erstellung der Leistung durch uns erforderlichen Informationen rechtzeitig übermitteln. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Frist zur Leistungserbringung durch uns entsprechend.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein von ihm gewähltes oder durch uns übermitteltes Passwort und die Benutzerkennung vertraulich zu behandeln. Eine Mitteilung an Dritte ist verboten. Der Auftraggeber wird zu keiner Zeit von unseren Mitarbeitern nach seinem Passwort und seiner Benutzerkennung gefragt.

3. Bei gegebenem Anlass zu der Vermutung, dass Dritte Kenntnis von dem Passwort haben und/oder eine Benutzerkennung missbrauchen, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

4. Der Auftraggeber garantiert, in seinen Stellenanzeigen und sonstigen Leistungen nur den Tatsachen entsprechende Angaben zu veröffentlichen und die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einzuhalten.

5. Die Versendung von Kontaktnachrichten an die Stellensuchenden im Rahmen des Zugriffs auf die Datenbank für Stellensuchende ist unzulässig, soweit zweifelhafte Inhalte versendet werden, ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt oder eine Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die Nutzung von Bewerberdatenbanken zu einem anderen Zweck als zum Zweck der Anbahnung von konkreten Dienst- oder Arbeitsverhältnissen in Bezug auf tatsächlich verfügbare freie Stellen ist unzulässig. Wir sind im Falle von vertragswidrigem, datenschutz- oder persönlichkeitsrechtswidrigem Umgang des Auftraggebers berechtigt, die Leistungserbringung durch Sperrung des Zugriffs einzustellen, und behalten uns vor, diese Inhalte ohne vorherige Abmahnung aus dem Angebot zu entfernen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

6. Der Auftraggeber sichert zu, alle Bestimmungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzrechts einzuhalten.

§9 Rechte und Pflichten der Personalagentur Find a Talent

1. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch anderweitig, insbesondere durch Printmaterial auf Messen, per Fax auf Abruf oder Telefon zu verbreiten. Wir sind außerdem berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anzeige in jedem von uns frei bestimmbaren Print- und Onlinemedium zu veröffentlichen (oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen). Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns, für welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.

2. Die Nutzung von Datenbanken anders als durch die von uns zur Verfügung gestellten Funktionalitäten ist unzulässig und berechtigt uns zur sofortigen Sperrung des Zugriffs.

3. Wir behalten uns vor, vom Auftraggeber erteilte Aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht oder nur verändert auszuführen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, missbräuchlich ist oder gegen die guten Sitten verstößt, bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

4. Wir behalten uns ferner das Recht vor, bereits veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist (im Folgenden als „unzulässige Inhalte“ bezeichnet).

5. Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Wir sind berechtigt, solche Inhalte ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

6. Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Materialien für die Leistungserbringung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Leistungsvertrages. Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Vertrages die erbrachte Leistung aufzubewahren.

§10 Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

1. Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Außerdem sind wir berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Services bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einzustellen; Zug um Zug gegen Zahlung der Vergütung stellen wir die Services wieder zur Verfügung. Der Leistungszeitraum, wie etwa die Veröffentlichungszeit von Anzeigen oder die Zugriffszeit auf Lebenslaufdatenbanken, verlängert sich dadurch nicht. Ferner steht es uns in diesen Fällen frei, bei Folgeaufträgen Vorkasse zur Bedingung für die Leistungserbringung zu verlangen.

2. Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung wird der gesamte Rechnungsbetrag ohne gesonderte Mahnung fällig, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate mehr als zwei Wochen in Verzug ist.

3. Im unternehmerischen Verkehr wird der Anspruch auf gewährte Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen mit der ersten Mahnung unwirksam. Es wird der in der Rechnung ausgewiesene Betrag vor Abzug der gewährten Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen fällig.

4. Eine Aufrechnung des Auftraggebers mit von ihm uns gegenüber bestehenden Ansprüchen ist nur mit solchen Forderungen möglich, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

5. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

6. Find a Talent ist berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken an Dritte weiter zu veräußern und abzutreten.

§11 Ausfall der Dienstleistung

1. Können wir bzw. unsere Drittanbieter aus schwerwiegenden Gründen (z. B. durch höhere Gewalt, Energieausfall, Ausfall der elektronischen Datenverarbeitung) die gebuchten Leistungen nicht erbringen, so ruhen die Verpflichtungen im Umfang und für die Dauer der Behinderung, es sei denn, uns könnte ein grobes Verschulden nachgewiesen werden. Der Ausfall berechtigt nicht zum Schadensersatz.

§12 Mängelrüge

1. Können wir bzw. unsere Drittanbieter aus schwerwiegenden Gründen (z. B. durch höhere Gewalt, Energieausfall, Ausfall der elektronischen Datenverarbeitung) die gebuchten Leistungen nicht erbringen, so ruhen die Verpflichtungen im Umfang und für die Dauer der Behinderung, es sei denn, uns könnte ein grobes Verschulden nachgewiesen werden. Der Ausfall berechtigt nicht zum Schadensersatz.

§13 Gewährleistung, Freigabe der Leistung

1. Unsere Dienstleistungen werden professionell und nach Vorgabe unserer Auftraggeber ausgeführt. Sollte dennoch ein Grund zur Beanstandung seitens des Auftraggebers bestehen, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt. Nach unserer Wahl ist dies die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Daneben hat der Auftraggeber die Möglichkeit, nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz oder Ersatz seiner Aufwendungen zu verlangen.

2. Vor jeder Freischaltung einer Stellenanzeige oder der Freigabe einer anderen Veröffentlichung hat der Vertragspartner die Möglichkeit, einen Korrekturabzug anzufordern. Fehlerhafte Korrekturabzüge kann der Auftraggeber schriftlich korrigieren. Mit Erteilung der Freigabe wird die Leistung veröffentlicht bzw. erbracht. Macht der Auftraggeber von seinem Recht zur Korrektur keinen Gebrauch oder gibt er die Leistung ohne schriftliche Korrektur frei, haften wir nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Leistung fehlerhaft ist. Ausgenommen ist hiervon vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits.

3. Wir nehmen auf Anforderung des Auftraggebers – sofern unsere Drittanbieter dies zulassen – Änderungen an der durch uns erstellten Stellenanzeige oder anderen Leistungen während des Veröffentlichungszeitraums vor, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität z.B. einer Stellenanzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. Die Änderungen erfolgen unter Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten und werden durch uns erst nach Zugang einer entsprechenden Bestätigung (schriftlich bzw. per E-Mail) des Auftraggebers vorgenommen.

4. Änderungswünsche des Auftraggebers, die sowohl die Platzierung einer Stellenanzeige in einer bestimmten Berufsgruppe / Jobkategorie des jeweiligen Drittanbieters oder die Hinterlegung von Suchbegriffen betreffen, werden vom Auftragnehmer gewissenhaft an den Drittanbieter weitergeleitet. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob der Drittanbieter diese gewünschten Suchbegriffe tatsächlich hinterlegt und die Stellenanzeige des Auftraggebers so in den Berufsgruppen / Jobkategorien platziert, wie dieser es wünscht. Hier entscheidet ausschließlich der Drittanbieter frei nach seinen redaktionellen und technischen Vorgaben, wie veröffentlichte Stellenanzeigen gesucht, platziert, dargestellt und gefunden werden. Der Auftragnehmer empfiehlt Drittanbietern lediglich Suchbegriffe, Berufsgruppen / Jobkategorien sowie die Zuordnung von Städten / Einsatzorten / Dienstsitzen.

§14 Haftung

1. Eine Haftung durch uns sowie unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen unerlaubter Handlung und Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhalt der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

2. Im unternehmerischen Verkehr ist, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder die Zusicherung von Mängelfreiheit vorliegt, der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Bei Computer-Software, Datenübertragung sowie durch das World Wide Web Netz können nach dem aktuellen Stand der Technik Fehler auftreten. Wir können deshalb einen absolut fehlerfreien Ablauf nicht sicherstellen. Daher haften wir nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel Leistungen nicht oder nicht vollständig verfügbar sind. Dies gilt insbesondere für mögliche Aufträge, die eventuell nicht bei uns eingehen oder nicht berücksichtigt werden. Ausgenommen hiervon ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns.

4. Wir haften nicht für Schäden, die durch den Verlust oder den Missbrauch von Benutzerkennung oder Passwort des Auftraggebers entstehen.

5. Wir haften nicht dafür, dass ein Kontakt mit den Stellensuchenden zustande kommt oder für eine Mindestzahl oder Mindestqualität von Bewerbungen sowie für Investitionen, die vom Kunden im Zuge dieses Angebotes bzw. Vertragsschlusses z. B. im Vertrauen auf eine Mindestanzahl von Bewerbungen getätigt wurden.

6. Wir haften nicht für die Richtigkeit, der durch uns nach Weisung von Stellenanbietern und Bewerbern veröffentlichten Daten sowie für die Richtigkeit der in diesen Daten enthaltenen Sachaussagen.

7. Find a Talent ist nicht für den Inhalt von Webseiten verantwortlich und nicht verpflichtet, die von dem Kunden bereitgestellten Inhalte auf deren Vereinbarkeit mit den Gesetzesvorschriften zu überprüfen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem AGG. Für den Fall, dass die vom Kunden angebotenen Inhalte rechtswidrig oder gesetzwidrig sind (z. B. rassistisch, gewaltverherrlichend, anstößig, diskriminierend im Sinne von § 1 AGG) oder ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Verdacht dafür besteht, behält sich Find a Talent das Recht vor, den Zugriff auf diese Inhalte unverzüglich zu sperren. Soweit Find a Talent eine Beschränkung der Sperre auf die betroffenen Inhalte nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann Find a Talent das gesamte Angebot des Kunden sperren. Die Berechtigung zur Sperrung besteht dann nicht, wenn der Kunde nachweist, dass seine Inhalte rechtmäßig sind bzw. er die zu deren Veröffentlichung erforderlichen Rechte innehat.

8. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich zur Einhaltung der Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

9. Der Auftraggeber stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, gegen uns geltend machen. Die Freistellung umfasst alle uns aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die notwendige Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Voraussetzung für diese Haftung ist, dass die Rechtsverletzung auf ein schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers zurückzuführen ist.

§15 Inhalt, Rechte, Urheberrechte

1. Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der zur Veröffentlichung kommenden Leistungen sowie der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind nicht verpflichtet, die Leistungen auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen oder zu überwachen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung der Leistung gegen uns entstehen können.

2. Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Leistungen geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit durch den Auftraggeber die Genehmigung zur Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, zur Erteilung dieser Genehmigung berechtigt zu sein.

3. Weiterhin trägt der Auftraggeber die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.

4. Wir erwerben an allen von uns erstellten Stellenanzeigen und sonstigen Leistungen die alleinigen Urheberrechte und/oder Leistungsschutzrechte. Mit der Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber ist keine Abtretung oder Erteilung einer Nutzungsberechtigung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber verbunden, insbesondere nicht an den HTML-Layouts. Sofern die von uns veröffentlichten Stellenanzeigen oder sonstigen Leistungen durch den Auftraggeber selbst (einschließlich des HTML-Quelltextes) erstellt wurden, kommen diesem die Urheberrechte zu, doch räumt uns der Auftraggeber das alleinige Nutzungsrecht ein. Insbesondere sind wir berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensansprüche geltend zu machen.

5. Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der genutzten Software auf den Auftraggeber. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten verbleiben uneingeschränkt bei uns.

§16 Datenschutz

1. Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.

§17 Geheimhaltung

1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit und solange diese Informationen nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind, dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind oder dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren. Hierzu zählen auch Informationen zu den Preisen und Konditionen. Als Dritte gelten nicht, Personen und Unternehmen, die zwecks Vertragserfüllung vom Partner beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden bzw. werden.

2. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.

3. Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheim zu haltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.

4. Find a Talent ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu benennen. Der Auftraggeber erteilt hiermit seine diesbezügliche, ausdrückliche Zustimmung und kann diese jederzeit schriftlich gegenüber Find a Talent widerrufen. Find a Talent wird in diesem Fall eine angemessene Frist eingeräumt, um die Referenzbenennung rückgängig zu machen, soweit dies Find a Talent zumutbar und möglich ist.

§18 Änderung der AGB

1. Wir behalten uns die jederzeitige Änderung der AGB vor. Die geänderten AGB gelten dann grundsätzlich für die ab dem Änderungszeitpunkt eingegangenen Vertragsverhältnisse.

2. Wir haben das Recht, unsere AGB auch mit Wirkung für laufende Dauerschuldverhältnisse zu ändern. In diesem Fall kann der Auftraggeber binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung der geänderten AGB der Änderung widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs haben wir das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs zu kündigen.

§19 Verlinkung

1. Die Seite www.findatalent.de sowie deren Partnerseiten enthalten Links zu anderen Internet-Seiten. Wir tragen keinerlei Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Websites. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.

2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten oder den unserer Lieferanten veröffentlichten Leistungen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Wir bemühen uns im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen, ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt uns der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen uns keinerlei Ansprüche herleiten.

§20 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort ist Kieselbronn.

2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist das Amtsgericht Pforzheim bzw. das Landgericht Karlsruhe ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.

4. Vertragssprache ist Deutsch.

5. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

6. Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine solche ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Personalagentur Find a Talent, Stand 01.10.2015